Aktuelles
Grundsteinlegung an der TLFKS
Zum Neubau der Ausbildungs- und Fahrzeughalle der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS) machten sich der Innenminister Georg Maier und Infrastrukturstaatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig ein Bild.
Nach einer festlichen Ansprache durch Herrn Innenminister Georg Maier und Infrastrukturstaatssekretärin Frau Prof. Dr. Barbara Schönig wurde der Grundstein für die Fahrzeughalle gesetzt.
Ein weiterer Link zu einem ausführlichen Bericht des Innenministeriums.
Das Team der Redaktion der TLFKS






An der Schule bewegt sich was!!
Während der Sommerpause wurde fleißig gearbeitet, es wurde die Löschwasserzisterne gesetzt und weiter an den neuen Ausbildungsmöglichkeiten an der TLFKS gearbeit.
Aktuell wird alles vorbereitet um den Bau des Bereiches der Fahrzeughalle unter dem Ausbildungshallen Teil voran zu treiben.
Hier ein paar Eindrücke von Oben. Wir halten euch auf dem laufenden...
Euer Team der Redaktion der TLFKS
Stand: 29.11.2022



Stand: 25.11.2022



Stand zum 25.10.2022



Stand zum 30.08.2022



Vorbereitung auf den Lehrgang „Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr“ Unterlagen zur selbstständigen Wiederholung relevanter Grundlagen
Der Lehrgang „Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr“ bildet nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 die erste Stufe der Führungsausbildung.
Um diesem komplexen Thema in den Veranstaltungen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule gerecht zu werden, soll bei künftigen Teilnehmern ein solides Grundwissen aus den Bereichen der Truppausbildung vorausgesetzt werden.
Diese Broschüre dient der eigenständigen Wiederholung relevanter Themen aus den Lehrgängen Truppmann (Teile 1 und 2) sowie Truppführer. Auch die Bereiche Sprechfunk und Atemschutz sind enthalten. Auf weitere Elemente aus den Lehrgängen der Technischen Ausbildung wurde weitestgehend verzichtet, da diese in Thüringen keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppenführerlehrgang darstellen.
Handlungsempfehlung für Rettungskräfte bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der zunehmenden Verbreitung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieben sollen mit der beigefügten Anlage Informationen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Rahmen der Gefahrenabwehr gegeben werden.
An der Erstellung der Handlungsempfehlung waren u. a. ein Arbeitskreis von betroffenen Ressorts, Angehörige von Berufsfeuerwehren, die Thüringer Landefeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TLFKS), die Feuerwehrunfallkasse Mitte, die Thüringer Polizei etc. beteiligt. Die beigefügte Fassung spiegelt den aktuellen Kenntnisstand von November 2020 wieder. Die Weiterentwicklung von Elektro- oder Hybridantrieben ist ein sehr dynamischer und schnelllebiger Entwicklungsprozess, so ist auch die Handlungsempfehlung künftig weiter zu entwickeln.
Aus diesem Grund können entsprechende Hinweise und Anregungen der Aufgabenträger an ref24{at}tmik.thueringen{punkt}de gesendet werden
Aufteilung des Seminar Unfallverhütung Feuerwehr nach Absprache mit der FUK Mitte in zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen
Im aktuellen Lehrgangsplan ist der Lehrgang „Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren“ zu finden. Die Lehrgansabkürzung „s_uvf“ bedeutet „Seminar Unfallverhütung Feuerwehr“. Dieses Seminar wird nach Absprache mit der FUK Mitte in zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen geteilt werden. Zukünftig wird „s_uvf“ ersetzt durch „Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren“ (sbfw) und „Fortbildung Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren“ (f_sbfw). Der Umfang für die Grundlagenausbildung (sbfw) bleibt identisch dem aktuellen Stand, hier wurde „nur“ der Inhalt aktualisiert. Neu ist hingegen die Fortbildung, welche alle fünf Jahre durch bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte besucht werden sollte. Der Umfang für die Fortbildung beträgt lediglich sechs Unterrichtseinheiten und wird zeitgleich mit den Teilnehmern der Grundlagenausbildung absolviert. Hier können die erfahrenen Kameraden ihr Wissen aktualisieren und den neu ausgebildeten Kameraden Tipps mit auf den Weg geben.
Bitte beachten Sie die angepassten Lehrgansbeschreibungen auf unserer Internetseite
Die Feuerwehrrente
Informationen zur Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehren Thüringens
Stand: 24.11.2017
Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst (Richtlinie Rett/San EAL)
Im Thüringer Staatsanzeiger 18/2010 Seite 535 wurde die Richtlinie für die Einsatzabschnittsleitung Rettungs- und Sanitätsdienst (Richtlinie Rett/San EAL) veröffentlicht und tritt somit in Kraft.
Eine Genehmigung zur Nutzung der Informationen aus dem Thüringer Staatsanzeiger wurde hierfür vom Husemann Verlag e.Kfr. mit Schreiben vom 23.08.2017 erteilt.
Stand: 23.08.2017
Handlungsempfehlung zur Durchführung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen im Freistaat Thüringen
Diese Handlungsempfehlung dient als Orientierung zur Durchführung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen im Freistaat Thüringen, die Gemeindefeuerwehren nach § 22 ThürBKG gewährleisten.
Hinweis: Die Formulare (Anlage 1 und Anlage 2) sind ausfüllbar. Dazu Rechtsklick - Ziel speichern unter wählen und anschließend mit den kostenlosen Adobe Reader öffnen.
Stand: 09.08.2017
Technische Richtlinie Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz Thüringen(GW-A/S)
Im Thüringer Staatsanzeiger 28/2017 Seite 911 wurde die überarbeitete Technische Richtlinie für den GW-A/S Thüringen veröffentlicht und tritt somit in Kraft.
Eine Genehmigung zur Nutzung der Informationen aus dem Thüringer Staatsanzeiger wurde hierfür vom Husemann Verlag e.Kfr. mit Schreiben vom 21.08.2017 erteilt.
Stand: 10.07.2017